- Allgemeine Zugänglichkeit
Das Gesetz setzt auf eine ganzheitliche Zugänglichkeit. Es reicht nicht aus, nur für bestimmte Nutzergruppen zu denken – die Barrierefreiheit muss für alle gewährleistet sein. Beispielsweise müssen Websites so gestaltet werden, dass sie sowohl für technikaffine Nutzerinnen und Nutzer als auch für Menschen mit weniger Erfahrung einfach bedienbar sind.
- Qualität und Standards
Das BFSG orientiert sich an internationalen Standards, die sicherstellen, dass Barrierefreiheit nicht nur oberflächlich, sondern in einer nutzerfreundlichen und durchdachten Weise umgesetzt wird. Dazu gehören klare Menüstrukturen und einfach zu verstehende Benutzeroberflächen, die den Umgang mit digitalen und physischen Angeboten für alle erleichtern.
- Verantwortung und Transparenz
Unternehmen und öffentliche Stellen müssen Verantwortung für die Barrierefreiheit ihrer Produkte übernehmen. Das bedeutet auch, dass sie transparent kommunizieren, welche ihrer Angebote barrierefrei sind und wie diese genutzt werden können.
- Nachhaltige Entwicklung
Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Innovation. Unternehmen sind angehalten, neue Technologien zu entwickeln und bestehende Produkte kontinuierlich zu verbessern. Ein Beispiel wäre die Entwicklung einer App, die individuelle Barrierefreiheitsinformationen bereitstellt und so den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen erleichtert.
- Schulung und Sensibilisierung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten nicht nur die technischen Anforderungen kennen, sondern auch für die Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern sensibilisiert werden. Schulungen und Workshops können dazu beitragen, ein tieferes Verständnis für Barrierefreiheit zu entwickeln und zu fördern, dass diese in allen Bereichen des Unternehmens integriert wird.
- Partizipation und Mitgestaltung
Das BFSG fördert die aktive Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Das Einholen von Feedback aus der Zielgruppe ist essenziell, um sicherzustellen, dass Barrierefreiheit in der Praxis den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht.
- Gilt das BFSG für Ihr Unternehmen?
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte oder Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen. Dazu gehören z. B. Websites, Apps, Ticketautomaten oder andere digitale Services. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind vorerst ausgenommen, aber es lohnt sich, die Entwicklungen im Auge zu behalten.
- Welche Angebote müssen barrierefrei werden?
Machen Sie eine Bestandsaufnahme. Welche Produkte oder Dienstleistungen sind betroffen? Dies kann von der Website über Apps bis hin zu Self-Check-in-Schaltern reichen.
- Informieren Sie sich über die richtigen Standards
Nutzen Sie die offiziellen Normen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen korrekt umsetzen.
- Technik auf dem neuesten Stand
Überprüfen Sie, ob Ihre technischen Systeme die neuesten Barrierefreiheitsstandards erfüllen. Wenn nötig, sollten Sie Upgrades in Betracht ziehen, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.
- Verwenden Sie Einfache Sprache
Eine klare und leicht verständliche Sprache ist essenziell. Sie hilft nicht nur, Barrieren für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu überwinden, sondern auch, dass Ihre Informationen für alle verständlich sind. Hier orientieren wir uns als Sprachdienstleister an der DIN 8581 für Einfache Sprache, die speziell darauf abzielt, Texte so zu gestalten, dass sie von allen Menschen problemlos verstanden werden.
- Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeitenden, besonders im IT- und Kundenservicebereich, gut auf die Anforderungen des BFSG vorbereitet sind.
- Ziehen Sie bei Unsicherheiten Expertinnen und Experten hinzu
Falls Unklarheiten bestehen, sollten Sie rechtliche Beratung einholen oder sich an zuständige Behörden wenden.
- Überprüfen Sie regelmäßig
Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte und Dienstleistungen auch in Zukunft den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, indem Sie regelmäßige Audits und Tests durchführen.
Die genauen Vorgaben und Normen finden Sie in den Richtlinien der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Weitere Informationen, insbesondere zur DIN 8581, haben wir auch in einem früheren Artikel zusammengefasst.
Wie Sie jetzt den Grundstein für eine barrierefreie Zukunft legen
Es ist noch nicht zu spät, sich intensiv mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen. Im Gegenteil: Je früher Sie sich mit den nötigen Anpassungen befassen, desto besser können Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen und gleichzeitig den Nutzen für Ihre Kundinnen und Kunden maximieren. Das Ziel ist nicht nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern auch die Chance, Ihre Produkte und Dienstleistungen für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich!

„Ich mag gern Kurzgeschichten und lange Spaziergänge. Außerdem neige ich zum Wurzelschlagen, wünsche mir aber bisweilen Flügel. Seit 2006 korrigiere und texte ich mit Akribie, Anspruch und Aussagekraft.“
Nadja Plaßmann
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Language Consultant, Apostroph Germany
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