I Geltungsbereich und Allgemeines
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Apostroph Germany GmbH (nachfolgend: „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Diesen AGB entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, sofern der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern bzw. zu ergänzen. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Sofern der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bearbeitung von Projekten ganz oder teilweise abzulehnen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte strafbare Inhalte haben oder gegen die guten Sitten verstoßen oder eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.
- Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenzdolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten ergänzend die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf).
II Leistungsumfang und Pflichten des Auftraggebers
- Der jeweilige Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der verbindlichen schriftlichen Auftragserteilung des Auftraggebers und der entsprechenden Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
- Eigennamen, URLs (Uniform Resource Locators), d. h. Adressen von Websites, und Wohnsitz- bzw. Geschäftsadressen werden nur geprüft bzw. übersetzt, sofern der Auftraggeber dies entsprechend schriftlich beauftragt.
- Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Übersetzungen werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen oder Unterlagen vom Auftraggeber vorgelegt werden, entsprechend der allgemein üblichen, lexikografisch vertretbaren und verständlichen Version korrigiert bzw. übersetzt.
- Sofern nicht vom Auftraggeber ausdrücklich untersagt bzw. von den Vertragsparteien abweichend geregelt, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei der Übersetzung von Texten überall dort maschinelle (Vor-)Übersetzungen einzusetzen, wo es den Auftragnehmer dabei unterstützt, Aufträge effizient zu erledigen, sofern die gemäß Kundenanforderungen erforderliche Qualität sichergestellt ist.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zu bearbeitenden Texte rechtzeitig und in gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dolmetscher sind vor ihrem Einsatz vom Auftraggeber in die Thematik einzuweisen.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen- und namensrechtlich und/oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind.
- Ist die in Auftrag gegebene Leistung für den Druck bzw. den Aufdruck auf Schildern oder Waren (Produktion) bestimmt, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hierüber zu informieren und ihm vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
- Fehler und Verzögerungen, die auf der Nichteinhaltung der Obliegenheiten des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
III Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach seiner jeweils aktuell gültigen Preisliste. Die Gestaltung von Texten bzw. die Ausführung der Korrekturen wird nach dem tatsächlichen Umfang berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- Bei Dolmetschereinsätzen wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 50 % des jeweiligen Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe berechnet.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist das Honorar für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung. Die endgültige Lieferung der Übersetzung/Textbearbeitung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
- Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er die bis zum Eingang der Rücktrittserklärung (Stornierung) angefallenen Kosten und Übersetzungshonorare zu tragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die insoweit zu ersetzenden Kosten wie folgt pauschaliert in Rechnung zu stellen, es sei denn, dass der Auftraggeber tatsächlich geringere Kosten des Auftragnehmers nachweist: Bei Stornierung eines Dolmetscherauftrags bis zum 30. Kalendertag vor dem vereinbarten Einsatz werden 10 %, ab dem 30. Kalendertag 50 % und ab dem 14. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars und bei allen sonstigen Aufträgen 50 % des vereinbarten Auftragswerts berechnet.
IV Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
V Lieferung
- Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind. In allen anderen Fällen verstehen sich Liefertermine als unverbindliche Richtwerte. Sie werden nach Werktagen (ausgenommen Samstage) berechnet. Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der überarbeiteten Texte durch den Auftragnehmer innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Zeit.
- Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die von ihm korrigierten, lektorierten oder übersetzten Texte per E-Mail oder per Telefax an den Auftraggeber zu versenden.
- Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn die überarbeiteten Texte so rechtzeitig versandt wurden, dass sie unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweils vereinbarte Versendungsart beim Kunden termingerecht hätten eingehen müssen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen, die wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind, entstehen.
- Setzt der Auftraggeber nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. Für die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen gilt VII.
VI Mängelansprüche
- Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er den vom Auftragnehmer überarbeiteten Text unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Prüfung und versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter genauer Angabe des Mangels in Textform gegenüber dem Auftragnehmer rügt. Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der überarbeiteten Texte keine Mängel an, so gelten die Texte als abgenommen.
- Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der Mangel unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinne ist die Verwendung einer bestimmten, sprachlich und sachlich richtigen Übersetzung, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen, etwa stilistischen Gründen beanstandet wird.
- Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann, ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit vom Auftragnehmer keine anderslautende Garantie abgegeben wurde. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist diese unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen gilt VII.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels und hinsichtlich der in VII Abs. 1 angeführten Ansprüche bleiben davon unberührt.
VII Schadensersatz
- 1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Sollte dennoch im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zum Auftraggeber ein Schaden entstehen, haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ausgenommen von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind Ansprüche wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.
- Gibt der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags gegenüber dem Auftragnehmer nicht an, dass die Übersetzung oder der zu bearbeitende Text für Druck oder Produktion vorgesehen ist, lässt er dem Auftragnehmer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt bzw. produziert er ohne Freigabe durch den Auftragnehmer, so ist eine Haftung – vorbehaltlich der vorstehenden Haftungstatbestände – ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben davon unberührt.
VIII Urheberrecht, Ansprüche Dritter
- Sollte der Auftragnehmer aufgrund einer Textbearbeitung oder Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in vollem Umfang hiervon freizustellen.
- Sofern dem Auftragnehmer durch die Bearbeitung oder Übersetzung eines Textes Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich beim Auftragnehmer, soweit sie vertraglich nicht an den Auftraggeber übertragen werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Zusammenarbeit entstandenen Glossare, Terminologiedatenbanken und sogenannten Translation Memorys.
IX Datenschutz
- Der Auftragnehmer behandelt sämtliche Daten des Auftraggebers vertraulich und den gesetzlichen Datenschutzvorschriften entsprechend. Daten des Auftraggebers werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Auftraggeber zuvor in die Weitergabe eingewilligt hat.
- Projektbezogene Daten werden auf Wunsch des Auftraggebers nach Projektende und Ablauf der gesetzlichen sowie vertraglichen Gewährleistungs- und Garantierechte gelöscht, soweit dem nicht für den Auftragnehmer geltende handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Im Rahmen der DSGVO steht dem Auftraggeber jederzeit das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung, Berichtigung oder Löschung seiner Daten zu. Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit, auf Widerruf seiner gegebenen Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft und auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen unter: apostrophgroup.de/datenschutz
X Anwendbares Recht/Gerichtsstand/ Streitbeilegung/Erfüllungsort/ Wirksamkeit
- Das zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bestehende Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg-Mitte vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten eine Internetplattform zur Onlinestreitbeilegung geschaffen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer weder bereit noch verpflichtet. - Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Leistungen des Auftragnehmers dessen Geschäftssitz. Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ort.
- Falls einzelne Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.
Stand: 01.04.2022