Was genau ist eigentlich das Barrierefreiheitstärkungsgesetz?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Institutionen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten
- Ziel ist es, den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen zu verbessern
- Zielgruppe: Personen mit kognitiven Einschränkungen, Seh- und Hörbehinderungen sowie Personen, die Schwierigkeiten beim Verstehen komplexer Texte haben
- Auch andere Menschen wie Nichtmuttersprachler profitieren von barrierefreien Inhalten, da sie Texte schneller und unkomplizierter erfassen können
- Das Gesetz fördert die Schaffung barrierefreier Websites, Apps und Dokumente, die allen Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten zugänglich sind
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle relevanten Anbieter ihre digitalen Inhalte an die Anforderungen des Gesetzes anpassen.
Welche Gewerbe und Dienstleistungen betrifft das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft alle Anbieter von digitalen Dienstleistungen, die ihre Angebote einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, insbesondere:
- Behörden, Institute und öffentliche Einrichtungen
- Telekommunikationsdienste
- E-Books/E-Book-Reader
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) zum überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (betrifft bei Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten ausschließlich interaktive Selbstbedienungsterminals)
Wie können wir Ihnen dabei helfen?
Als professioneller Sprachdienstleister bietet Apostroph Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, Ihre Texte im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu gestalten. Mit unserer Dienstleistung Einfache Sprache machen wir Ihre Inhalte verständlicher und zugänglicher – für alle!
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung zum Thema Einfache Sprache und zielgruppengenaue Ansprache
- Überprüfung Ihrer bestehenden Inhalte: Wir übersetzen Ihre komplexen, fachlichen Texte in klare, einfache Sprache, die für eine breite Zielgruppe verständlich ist und den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht wird
- Texte in Einfacher Sprache schreiben: Auf Basis Ihres Briefings schreiben wir Texte in Einfacher Sprache zielgruppengenau und auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten
Haben Sie Fragen rund um die Themen Einfache Sprache oder Barrierefreie Kommunikation?

Bereit, Ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten?
Nutzen Sie unser Expertenwissen, um Ihre digitale Präsenz im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu optimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir helfen Ihnen, Ihre Texte in Einfache Sprache zu übersetzen oder direkt in Einfacher Sprache zu schreiben und alle Anforderungen zu erfüllen.
Barrierefreie Kommunikation öffnet Türen – für mehr Reichweite, Inklusion und Verständlichkeit. Mit unseren Dienstleistungen in Einfacher Sprache sorgen wir dafür, dass Ihre Inhalte für alle zugänglich sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. So erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), sondern setzen auch ein klares Zeichen für Teilhabe und Verständlichkeit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Kommunikation barrierefrei gestalten!